Tuesday, 07.02.12
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Zu dem Kauf eines Gebrauchtwagens gehört die Zusammenführung und Übergabe aller notwendigen Autopapiere. Diese müssen aus dem Besitz des vorherigen Fahrzeughalters in den des Käufers übergehen. Daher ist es wichtig, bei der Übergabe auf die Vollständigkeit und Stimmigkeit der Daten zu achten.



Zu den Unterlagen gehört unter anderem der Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein. Der Fahrzeugbrief enthält Informationen über den oder die Fahrzeughalter und gibt auch Auskunft darüber wie lang das Auto in dem Besitz der einzelnen Halter war. Auch Reparaturen oder Umbauten am Wagen sind darin verzeichnet und sind somit wichtige Informationen vor dem Kauf des Wagens.

Der Fahrzeugschein hingegen gibt Auskunft, wann der Wagen seine Erstzulassung erhalten hat. Außerdem finden sich darin eine Vielzahl von technischen Daten, wie beispielsweise der Schadstoffklasse. Darüber hinaus werden technische Veränderungen des Wagens ebenso im Fahrzeugschein vermerkt.

Auch die Bescheinigungen von der letzten Hauptuntersuchung sind für den Kauf und den Besitz des Gebrauchtwagens notwendig. In der letzten Hauptuntersuchung wurden eventuelle Mängel, die festgestellt wurden, auch im Prüfprotokoll festgehalten.
Diese Angaben zu Mängeln oder Schäden sollte unbedingt mit dem wirklichen Zustand des Wagens verglichen werden. Auch die so genannte AU-Bescheinigung ist notwendig, wenn der Wagen älter als drei Jahre ist. Darüber hinaus verfügt jeder Fahrzeughalter über ein Inspektionsheft.

Diese Unterlagen sind notwendig, wenn der spätere Besitzer das Auto auf seinen Namen ummelden möchte oder auch sonstige spätere Untersuchungen ermöglichen will. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, diese Unterlagen mit sich zu führen, beziehungsweise zumindest sie ordnungsgemäß aufzubewahren.



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