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Begutachtung u. Probefahrt
Für die erste Begutachtung oder Probefahrt ist es wichtig, dass sich der Kunde ausreichend informiert und bei seiner Erkundung des Wagens unterstützt fühlt. Daher müssen Verkäufer vor dem ersten Gespräch das Auto entsprechend vorbereiten, damit es in einem möglichst guten Licht präsentiert werden kann.
Besonders wichtig ist hierbei der möglichst sichere Treffpunkt und auch, dass vor Ort keine Bargeldtransfers oder ähnliches aus dem Stand unterschrieben wird. Hier sollten sich Verkäufer vorab über gängige Betrugsfälle informiert haben. Für die Kunden ist es darüber hinaus notwendig, vor dem Kauf eine Probefahrt zu nutzen.
Für diesen Fall muss sich der Verkäufer den Personalausweis und auch den Führerschein des Interessenten vorzeigen lassen. Im Zweifel hat der Verkäufer auch das Recht, bei der Probefahrt mitzufahren. Denn zu diesem Zeitpunkt haftet immer noch der Verkäufer für Schäden oder Unfälle, die bei der Probefahrt entstehen.
Allerdings hilft es schon, wenn eine Probefahrt und auch der genaue Weg abgestimmt wird. Dazu ist noch ein Punkt sehr wichtig für Verkäufer: Bevor kein Kaufvertrag unterschrieben wurde, sollten niemals die Fahrzeugpapiere übergeben werden, auch nicht nur ein Dokument. Diese sind sehr wichtig für den späteren Weiterverkauf des Wagens, daher sollten Verkäufer nicht für Kopien oder ähnliches das Dokument herausgeben. Zettel mit wichtigen Merkmalen oder auch Teilkopien der Dokumente kann der Verkäufer schon vor dem Gespräch auf Wunsch erstellen.
Dagegen ist der Verkäufer gegenüber dem Interessenten in der Pflicht, keine Mängel oder Unfallschäden am Auto zu verschweigen. Dies ist vor allem dann nicht möglich, wenn dies im Kaufvertrag festgehalten wird. Darüber hinaus kann es sein, dass bereits im Verkaufsgespräch die Mängel entdeckt werden, was Misstrauen beim Kunden erzeugt und somit den Verkauf verhindern kann.
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