|
|
|
| Fahrzeugcheck 1 |
|
Fahrzeug-Check 1
Was Sie kontrollieren sollten
Nachdem alle Fragen geklärt wurden, untersuchen Sie vor Ort das Auto systematisch anhand Ihrer mitgebrachten Checkliste.
Rund um das Auto achten Sie auf:
• Auspuff: Der Auspuff muss fest sitzen und darf bei Betrieb nicht zu laut sein. Test: Drücken Sie bei laufendem Motor einen Lappen vor den Auspuff und prüfen, ob die Abgase an anderer Stelle den Weg ins Freie finden – in diesem Fall ist der Auspuff undicht.
• Beleuchtung: Die Reflektoren der Scheinwerfer und Blinker dürfen weder angerostet noch angelaufen sein. Auch von innen beschlagene Scheinwerfer sind nicht erlaubt.
• Bremsen: Wenn die Bremsscheiben zu sehen sind, kontrollieren Sie sie auf Riefen oder Rost. Werden die Felgen während der Probefahrt heiß, kann das an einer schwergängigen Bremsmechanik liegen.
• Dichtungen: Die Gummidichtungen an Scheiben und Türen dürfen nicht porös oder rissig sein.
• Felgen: Breitere Felgen müssen in Brief und Schein eingetragen sein. Beschädigungen können auf Folgeschäden an der Radaufhängung oder der Lenkung hinweisen. Von innen verschmierte Felgen können die Folge von undichten Bremszylindern oder gerissenen Achsmanschetten sein.
• Korrosion: Untersuchen Sie das Auto auf Roststellen. Hinweise auf übermalte Problemzonen können Farbunter-schiede (achten Sie daher auf gutes Licht) oder Lackreste auf Fenstergummis oder Zierleisten sein. Wenn möglich, untersuchen Sie auch den Unterboden und die Bremsleitung.
• Reifen I: Achten Sie auf Risse im Gummi oder abgefahrenes Profil (Ersatzrad nicht vergessen). Zwar sind gesetzlich 1,6 mm erlaubt, aber bereits bei einer Profiltiefe von weniger als 3 Millimetern steht Ihnen eine Neuanschaffung in nächster Zeit bevor – schon aus Sicherheitsgründen. Versuchen Sie also, diese Tatsachen beim Kaufpreis anzurechnen. Wenn die Reifen ungleichmäßig abgefahren sind, kann das bedeuten, dass sie fehlerhaft ausgewuchtet sind oder die Spur verzogen ist.
• Reifen II: Kontrollieren Sie, ob die Reifengröße mit den Eintragungen im Fahrzeugschein übereinstimmt. Andere Reifen/Felgen benötigen u.U. eine gesonderte Betriebserlaubnis!
• Wenn zum Fahrzeug neue Reifen und/oder teure Felgen gehören, sollten Sie diese sicherheitshalber im Vertrag aufführen (mit genauer Bezeichnung). Vor allem dann, wenn die Übergabe nicht sofort erfolgt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt; denn dann könnte ein betrügerischer Verkäufer diese Teile noch gegen minderwertige Ware tauschen.
• Türen: Achten Sie darauf, dass alle Türen sowie Motorhaube und Kofferraumdeckel gut schließen. Ungleichmäßige, zu enge oder zu große Fugen zwischen Türen/Hauben und Karosserie weisen auf einen Unfall hin.
• Unterboden: Achten Sie auf Roststellen. Ein ganz neuer Unterbodenschutz könnte zahlreiche Roststellen verbergen; hier sollten Sie sehr kritisch sein.
• Windschutzscheibe: Ein Sprung in der Scheibe ist nicht erlaubt und wird vom TÜV beanstandet. Eine verkratzte Scheibe wird zwar tagsüber (wenn Sie den Wagen besichtigen) wenig stören, verursacht nachts aber ein irritierendes Streulicht.
| Das könnte Sie auch interessieren: | | | Autopapiere
Zu dem Kauf eines Gebrauchtwagens gehört die Zusammenführung und Übergabe aller notwendigen Autopapiere. Diese müssen aus dem Besitz des vorherigen Fahrzeughalters in den des Käufers ... | | | Checkliste 1
Für die Beurteilung eines Gebrauchtwagens ist es wichtig, dass sich der Fahrzeughalter eine Checkliste ausarbeitet, die bei der ersten Begutachtung des Wagens eingehalten ... |
|
|