Tuesday, 07.02.12
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Gebrauchtwagengarantie

Gebrauchtwagengarantie


Für Käufer, die mit ihrem Gebrauchtwagen auf Nummer sicher gehen wollen, lohnt es sich, nach einem Wagen mit Gebrauchtwagengarantie Ausschau zu halten. Diese Wagen stammen fast immer von einem Händler und nicht von Privatpersonen. Selbst wenn Verkäufer die Autos von privat veräußern und angeben, das Auto verfüge über eine Garantie, so ist diese nicht rechtlich wirkend.



Ist das Auto einmal vom Händler übernommen, so werden mit einer Gebrauchtwagengarantie verschiedene Leistungen vom Händler übernommen. Das können beispielsweise anteilige Werkstattkosten bei Schäden sein.

Da es keine einheitliche Gebrauchtwagengarantie gibt, sind die Händler in der Gestaltung sehr frei. Hier lohnt es sich also für Käufer genau zu vergleichen. Entscheidend sind hierbei unter anderem Hinweise auf die Garantie-Laufzeit, Höhe der Eigenbeteiligung an Reparaturen und auch Ausnahmen von der Garantie. Diese Vorgaben sind auch nur gültig, wenn sie endgültig und verständlich eins zu eins im Kaufvertrag aufgeführt sind. Nur schriftliche Vereinbarungen sind für die Gebrauchtwagengarantie gültig.

Allerdings gibt es trotzdem einige Besonderheiten bei der Gebrauchtwagengarantie zu beachten. So ist beispielsweise bei besonders alten Autos, die etwa über zehn Jahre alt sind, keine Garantie mehr gegeben. Bei einigen Händlern wird auch eine Garantie für Materialkosten anteilig angeboten, hierbei ist allerdings zu beachten, dass diese häufig nur bis zu einer bestimmten Grenze der Laufleistung gültig ist.

Je nachdem wie viel der Händler bietet, dauert die Garantie maximal ein Jahr. Bei einigen Angeboten und gegen Aufpreis lässt sich jedoch auch dieser Zeitraum noch ausweiten. Käufer sollten zusätzlich darauf achten, dass Teile des Wagens, wie zum Beispiel der Motor, das Getriebe oder auch Lenkung und Bremsen Teil der Garantie sind. An diesen Stellen können die Reparaturen besonders teuer werden, je nachdem wie viel Elektronik das Auto enthält.



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