Sunday, 05.09.10
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Bevor ein Gebrauchtwagen ausgesucht werden kann, ist es wichtig, sich zunächst zu entscheiden, ob der Wagen von privat oder von einem Gebrauchwagenhändler gekauft werden soll. Der Kauf von einem Händler bringt einige Vorteile mit sich, vor allem rechtlich, und sollte daher gut durchdacht und abgewägt werden.



Beim Gebrauchtwagenhändler ist es rechtlich so geregelt, dass dieser einer Aufklärungspflicht unterliegt. So müssen sämtliche Schäden oder Mängel rechtlich gesehen vom Händler bekannt gemacht werden. Treten diese nach dem Kauf erst zum Vorschein, so können anschließend Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Händler eine Garantie auf den Gebrauchtwagen gibt. Die Länge der Garantie orientiert sich häufig an dem Zustand des Fahrzeugs. Darüber hinaus ist es wichtig, darauf zu achten, dass im Kaufvertrag eine Klausel existiert, die besagt, dass der Gebrauchtwagen nicht unter Ausschluss von Gewährleistungsrechten verkauft wird. Ist dies der Fall, so kann der Käufer später bei Schäden keine Ansprüche mehr geltend machen.

Ist im Vertrag jedoch die Klausel vorhanden, so ist der Händler vor Weiterverkauf des Wagens verpflichtet, den Gebrauchtwagen auf Schäden oder Mängel zu untersuchen. Generell gilt: je umfassender die Gebrauchtwagen-Garantie desto besser und sicherer für den Käufer. Die Länge der Garantie beträgt häufig zwischen 6 Monaten oder auch zwei Jahren. Bei mehreren Jahren Garantie fordert der Händler zusätzlich einen Aufpreis.

Bei einem Aufpreis lohnt es sich allerdings, zu vergleichen, da es bei einigen Versicherungen Zusatzleistungen gibt, die solche Schadensfälle abgleichen. Dies ist häufig unter dem Schlagwort „Cargarantie“ oder ähnlichen Vermerken bei Versicherungen zu finden.



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