Tuesday, 07.02.12
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Kaskoversicherung

Kaskoversicherung


Wenn das eigene Auto von einem Steinschlag zerstört oder im Urlaub gestohlen wurde, kann nur eine Kaskoversicherung helfen. Die KFZ-Kaskoversicherung kommt also für Schäden auf, die unmittelbar am eigenen Fahrzeug entstehen, unabhängig davon, ob der Fahrzeughalter die Schuld trägt oder nicht.



Damit kann zum Beispiel nach einem Schadensfall die Reparaturkosten gedeckt werden oder auch der Wiederbeschaffungswert des Wagens gesichert werden. Bei Kaskoversicherungen wird grundsätzlich in Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung unterschieden. Über die Art und Weise der Versicherung kann der Fahrzeughalter grundsätzlich frei entscheiden und zum Beispiel die Höhe der Selbstbeteiligung selbst gestalten.

Bei einer Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Fahrzeugteilversicherung, die Schäden, Zerstörung oder Verlust des Wagens abdecken. Auf einer Liste wird im Vertrag die einzelnen, zu versichernden Teile des Autos festgehalten. Sollen bestimmte Teile zusätzlich oder auch bestimmte Schadensfälle berücksichtigt werden, so lassen sich diese gegen einen Prämienzuschlag in die Teilkaskoversicherung einbinden.

In dieser Art der Kaskoversicherung wird zum Beispiel eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 bis 500 Euro angeboten. Die Vollkaskoversicherung hingegen versichert alle Schäden, die das Auto betreffen können.

Allerdings verfällt hier, wie auch bei allen anderen Versicherungsleistungen, der Schutz, wenn es sich bei dem Schaden beispielsweise um Trunkenheit am Steuer handelt oder mutwillige Zerstörung durch den Fahrzeughalter im Spiel war. Bei einem Schaden wird zunächst geklärt, ob es sich um ein Teil- oder Totalschaden handelt.

Ist es ein Totalschaden, so ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert des gleichwertigen Fahrzeugs. Bei einem Teilschaden hingegen ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten für die Wiederherstellung des Autos. Die Kaskoversicherung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und soll somit weitere Schäden abdecken.



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