Tuesday, 07.02.12
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Kaufvertrag

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Der Kaufvertrag ist der wichtigste Teil des Handels mit Gebrauchtwagen, denn er entscheidet letzten Endes über die rechtliche Lage von Verkäufer und Käufer bei Sachmängeln oder ähnlichem. Am besten ist es in diesem Fall einen ausgefertigten Vordruck für den Kaufvertrag zu nutzen. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Vertrag von einem Notar vor Abschluss prüfen zu lassen, was widerum mit Kosten verbunden ist.



Auf diese Weise sollen vor allem bei Gebrauchtwagenhändlern das Kleingedruckte in Verträgen geprüft werden. Hier gilt: es wird nichts unterschrieben, was nicht auch für den Käufer verständlich ist. Komplizierte Regelungen oder ähnliches verbergen häufig Klauseln, die zum Nachteil des Käufers wirken.

Im Vertrag sollten allgemeine Angaben zum Käufer und Verkäufer gemacht werden, die beispielsweise die Adresse, Nummer des Personalausweise und Kontaktdaten enthalten. Darüber hinaus ist eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs mit Typ-Kennzeichnungen und ähnlichen Auszeichnungen notwendig. Sollten in der Vergangenheit Unfälle, Mängel oder Schäden aufgetreten sein, so müssen diese in jedem Fall vollständig im Vertrag aufgeführt werden.

Hier sollten Käufer beharrlich bleiben und auf die Einhaltung bestehen. Es ist wichtig, dass die Schäden präzise beschrieben und einzeln aufgeführt werden. Nur so lassen sich später eventuelle Schäden und Ansprüche zurückverfolgen. Auch mündliche Absprachen, die von vornherein getroffen wurden, sollen einzeln und präzise im Vertrag aufgeführt werden. Die Bezahlung muss vom Verkäufer umgehend bescheinigt werden, außerdem sollte der Verkäufer in jedem Fall die Fahrzeugpapiere erst dann aushändigen, wenn das Geld vollständig nach Absprache bezahlt ist.

Einige Händler bieten mit dem Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens zusätzlich gegen Aufpreis eine Garantie an. Hierbei wäre es auch wichtig, dass die Regelungen zur Garantie auch im Vertrag genau aufgeführt sind.



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