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KFZ-Haftpflicht
Für Käufer eines Gebrauchtwagens ist die Auseinandersetzung mit dem Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung unausweichlich.
Der Besitz einer solchen Versicherung ist gesetzlich für jeden Fahrzeughalter vorgeschrieben und muss für eine Zulassung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden. Mit der Haftpflichtversicherung werden etwaige Schäden im Straßenverkehr abgedeckt, die durch Unfälle zum Beispiel entstehen können. Gerade bei Personenschäden können oft immense Kosten für den schuldigen Fahrzeughalter entstehen und bedürfen somit einer Versicherung.
Einmal abgeschlossen deckt die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Schäden ab, die durch den Besitz oder Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Üblicherweise gilt die Versicherung in Europa, allerdings ist auch ein Versicherungsabschluß für das weitere Ausland nötig, falls Auslandsreisen mit dem Wagen anstehen.
In einem Schadensfall überprüft die Versicherung die Schuldfrage und wickelt den Schadensfall für den Versicherten ab. Mit der KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch der Fahrzeugführer neben dem Fahrzeughalter versichert.
Neben Personenschäden sind in der Versicherung auch Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden mindestens bis zu den gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen in Deutschland abgedeckt. Neben diesen Leistungen können häufig noch weitere Leistungen in Kombination mit der Haftpflicht bezogen werden. So bieten einige Versicherer zusätzlich Pannenhilfe, Schutzbriefe oder auch Abschleppdienste an. Kommt es nach Abschluss des Vertrages zu einem Totalschaden oder Verkauf des Kraftfahrzeuges, so liegen entsprechende Gründe vor, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Das gilt auch für plötzliche Preiserhöhungen des Anbieters oder sonstige Änderungen im Vertrag, bei denen der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann.
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