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KFZ-Versicherungsverhältnis
Nach dem Kauf eines Fahrzeugs ist es wichtig für Käufer und Verkäufer umgehend das neue Versicherungsverhältnis zu klären. Dies beginnt schon bei der Probefahrt. So ist beispielsweise die Rechtslage eindeutig, wenn der Interessent mit dem Wagen fährt und keinen Führerschein besitzt.
Kommt es dann zu einem Unfall, so haftet der Fahrzeughalter, in dem Fall also der Verkäufer. Daher ist es wichtig, dass sich der Verkäufer vor jeder Probefahrt die Papiere zeigen lässt oder auch zusätzlich selbst mitfährt.
Für den Fall, dass der Kaufvertrag gilt die Ausweis-Empfehlung auch für minderjährige Interessenten. Diese müssen mindestens 18 Jahre bei Unterzeichnung alt sein, da sonst der Vertrag hinfällig ist. Im Zweifel kann auch die Zustimmung der Eltern oder durch einen Vormund ausreichen. Auch die Uhrzeit und das Datum müssen zusätzlich im Kaufvertrag vermerkt werden. Erst ab diesen offiziellen Zeitpunkt haftet der Fahrzeughalter nicht mehr für Unfälle oder sonstige Schäden, die mit dem Wagen verursacht werden.
Allerdings sind nach dem Verkauf noch zahlreiche Behördengänge notwendig, um das Versicherungsverhältnis endgültig zu klären. So muss nach dem Kauf die Zulassungsstelle informiert werden und die Daten des neuen Fahrzeughalters erhalten. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Kennzeichenschilder des Gebrauchtwagens gewechselt. Spätestens drei Tage nach dem Verkauf muss der Wagen umgemeldet werden.
Ein weiterer, wesentlicher Punkt ist die Versicherung. Der Wagen kann entweder automatisch die KFZ-Haftpflichtversicherung des vorherigen Fahrzeughalters nutzen. Auf Wunsch kann der Käufer später auch die Versicherung wechseln.
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