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KFZ-Zulassung
Jeder Fahrzeughalter, der einen neuen oder gebrauchten Wagen erworben hat, benötigt eine Zulassung für sein Auto. Diese erhält der Fahrer von der Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz. Dies gilt allerdings vor allem für Privatpersonen.
Die Zulassung des neuen Fahrzeugs wird vor allem elektronisch geregelt und abgewickelt. Wichtig ist, dass der neue Fahrzeugbesitzer zum Antrag alle entsprechenden Unterlagen besitzt.
Über den Zulassungsantrag erhält der Fahrzeughalter die Versicherungsbestätigungsnummer. Diese wird auch später für den Schriftverkehr und Austausch mit den Versichern genutzt. Zu den Unterlagen gehört unter anderem eine Identifikation des Fahrzeughalters. Dieser muss sich mit einem aktuellen Personalausweis sowie einer aktuellen Meldebestätigung ausweisen.
Handelt es sich bei dem Besitzer um einen Minderjährigen, so ist die Einverständniserklärung der Eltern oder auch des Vormundes notwendig. Ebenso für Personen, die selbst nicht in der Lage sind, ihr Auto selbst zur Zulassung zu bringen, können eine Vollmacht, beispielsweise für den Ehegatten ausstellen.
Darüber hinaus ist es wichtig, die entsprechenden Unterlagen zum Fahrzeug mitzubringen. Dazu gehört unter anderem der Fahrzeugbrief sowie das aktuelle TÜV-Gutachten. Zusätzlich kann es notwendig sein, dass das alte Kennzeichen des Gebrauchtwagens mitgebracht wird. Bei Firmen wird die Zulassungsregelung etwas abgeändert.
Hier bestimmt der Ort der Einrichtung, des Unternehmens oder des Vereins, wo der Wagen zugelassen wird. Darüber hinaus wird die Einrichtung durch eine Person juristisch vertreten und auf dessen Namen der Wagen zugelassen. In Zukunft wird es eventuell auch möglich sein, die KFZ-Zulassung über das Internet zu ermöglichen.
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