Tuesday, 07.02.12
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Manipulierte Tachos

Manipulierte Tachos


Auffällig stark manipulierte Kilometerzähler können auch schon dem Laien auffallen. Wenn der Wagen für ein stattliches Alter und hohe Leistung eine vergleichsweise geringe Leistung anzeigt, ist das ein sicheres Indiz, das der Tacho manipuliert wurde.



Generell gilt: die Veränderung des Kilometerzählers ist strafbar und kann mit Gefängnis oder einer Geldstrafe belegt werden. Denn werden besonders digitale Kilometerzähler gern manipuliert. Schon ein kleines Gerät reicht aus, um ohne Hinweise den Tacho zu verändern.

Bislang ist es kaum möglich bei Manipulationen an Digitaltachos den Betrug nachzuweisen. Dennoch gibt es ein paar Hinweise, denen Interessenten bei einem Gebrauchtwagen nachgehen können. So hilft es, die Beschreibung des Händlers mit den tatsächlichen Zustand des Wagens zu vergleichen. So geben beispielsweise Aufzeichnungen oder Vermerke von Inspektionen oder Öl- und Bremsflüssigkeitswechsel möglicherweise Aufschluss über den Wahrheitsgehalt der Angaben. Auch über sonstige Berichte und Reparaturunterlagen können solche Angaben hervorgehen.

Besondere Aufmerksamkeit lohnt es sich auch der Innenausstattung zu widmen. Dabei geht es vor allem darum, eine besonders starke Abnutzung, zum Beispiel am Lenkrad oder an der Pedale ausfindig zu machen. Interessenten sollten allerdings auch dann stutzig werden, wenn diese Teile ausgetauscht wurden und die Innenausstattung nagelneu ist. Käufer von Gebrauchtwagen von privaten Personen müssen folgenden Rechtsstand beachten: ein privater Händler kann nicht belangt werden, wenn er Autos mit manipuliertem Tacho weiterverkauft.

Rechtlich gesehen ist er nicht in der Lage nachzuprüfen, wie viele Vorbesitzer das Auto hatte und somit auch nicht, ob der Tacho manipuliert wurde. Ein genauer Nachweis und somit eine Belangung ist daher nicht möglich. Bei Händlern hingegen haben Käufer die Möglichkeit, einen eindeutigen Nachweis zu verlangen und sind somit rechtlich auf der sicheren Seite.



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