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Rechtsschutzversicherung
Für Fahrzeughalter empfiehlt sich häufig eine zusätzliche KFZ-Rechtsschutzversicherung. Über diese Versicherung werden die Rechte des Fahrzeughalters bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten.
Inhalten einer solchen KFZ-Versicherung betreffen meist Rechtsstreits im Zusammenhang mit Schadensersatz, Steuer, Verwaltung oder Ordnungswidrigkeiten und Unfällen. Durch ihre umfangreichen Bausteine ist die KFZ-Rechtsschutzversicherung eine der verbreitesten für Fahrzeughalter.
Häufig kann dieses Versicherungsangebot auch im Paket mit anderen Rechtsschutzversicherungen für den Alltag abgeschlossen werden. Vor Abschluss eines solchen Vertrages ist es also wichtig, die einzelnen Leistungen des Anbieters zu vergleichen, da sich die Leistungen sehr unterscheiden können. Eine KFZ-Rechtsschutzversicherung ist vor allem bei häufigen Auslandsreisen sinnvoll, da sich hier die Gesetze im Straßenverkehr und Strafen für Ordnungswidrigkeiten häufig anders gestalten. Außerdem ist es in diesen Fällen besonders wichtig, dass Autofahrer besonders bei der Kommunikation in der fremden Sprache Unterstützung erhalten.
Kommt es dann zum Gerichtsstreit, so vertritt die Versicherung alle Interessen des Fahrzeughalters und übernimmt die durch die Verhandlung entstehenden Kosten bis zu einer bestimmten, vorher festgelegten Summe. Über eine Rechtsschutzversicherung ist der Versicherte zusätzlich nicht nur als Fahrer, sondern auch als Fußgänger für Schadensfälle versichert. Schon bei einem kleinen Unfall kann die Rechtsschutzversicherung in Kraft treten und übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten, sowie die Verteidigung bei Strafverfahren oder Bußgeldverfahren.
Auch in diesem Fall kann die Versicherung individuell an die eigenen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden. So lässt sich eine Selbstbeteiligung im Schadensfall festlegen oder auch vorher bestimmen, ob Familienangehörige oder zusätzliche Fahrer eines Autos mitversichert werden sollen.
Die KFZ-Rechtsschutzversicherung eignet sich vor allem für die Autofahrer, die selbst über keinen Schutzbrief, eine Vollkaskoversicherung oder ähnliches verfügen. Daher werden umfangreiche Kosten in Schadensfällen abgedeckt.
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