Tuesday, 07.02.12
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Rückstufung im Schadensfall

Rückstufung im Schadensfall


Ein Unfall hat immer Auswirkungen auf die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse. Diese Einsteifung legt den Beitrag für die Versicherung in der Haftpflicht oder auch in der Vollkaskoversicherung fest. Jedoch erhöht sich die Schadensklasse und somit auch die Beitragshöhe, wenn ein Unfall geschehen ist. Dieses Phänomen ist unter Rückstufung bekannt.



Wenn der Fahrzeughalter einen Unfall mit dem Wagen hatte, so wird eine bestimmte Anzahl von Jahren von den bisher unfallfreien Jahren abgezogen. Aus dieser Berechnung stellt sich der neue Prozentsatz für den Versicherungsbeitrag fest. Allerdings kann sich die Höhe dieser Beitragssätze unter den einzelnen Anbietern sehr unterscheiden.

Auch die Art der Rückstufung kann sich unterscheiden. So ist es besonders typisch für Billiganbieter von Versicherungen, dass sich nach einem Unfall die Prämien unverhältnismäßig erhöhen im Gegensatz zu üblichen Anbietern.

Schon beim Ausfüllen der Unterlagen sollten Interessenten darauf achten, welche Angaben gemacht werden müssen. So wird häufig bei der Anmeldung gefragt, in welchen Umfang und Maß das eigene Fahrzeug genutzt wird. Oder auch Details aus dem Alltag werden gefragt, zum Beispiel wo das Auto untergestellt wird. Aus diesen verschiedenen Informationen wird anschließend vom Versicherer ein Profil erstellt.

Die entscheidenden Faktoren sind häufig das Alter des Fahrzeughalters oder auch der Fahrzeugtyp des Wagens. Darüber hinaus spielt ebenso der Wohnort des Versicherten sowie die Häufigkeit der Nutzung eine wesentliche Rolle.

Darüber hinaus ist es wichtig anzugeben, ob der Fahrzeughalter selbst in einer Ehe oder mit eigenen Kindern lebt. Ebenso spielt die Zeitspanne eine Rolle, seit der der Fahrzeughalter über einen Führerschein verfügt, eine Rolle.



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