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Schadenfreiheitsklassen
Für die Bestimmung der Beitragssätze für die Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung werden alle Fahrzeughalter in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse eingeordnet. Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Autofahrer mit den meisten Unfällen die höheren Prämien bezahlen als solche, die ohne Unfall fahren.
Die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre wird mit einem Prozentsatz auf den Versicherungsbeitrag umgelegt.
Die Klassen reichen von 1 bis 26, wobei die 1 für den höchsten Beitragssatz steht. In diese Klasse oder die 2 werden vor allem Fahranfänger automatisch eingestuft. Erst nach drei Jahren unfallfreier Fahrt, kann der Beitragssatz über eine Umstufung gesenkt werden.
Allerdings gilt die Einstufung in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse nur für die Zeit, in dem der Fahrzeughalter das Auto besessen hat. Bei einem Gebrauchtwagen-Kauf wird also der neue Fahrzeughalter wieder neu eingestuft. Kauft der neue Fahrzeughalter den Wagen etwa Mitte des Jahres, so ist bis Ende des Jahres noch die Einstufung in der alten Schadenfreiheitsklasse gültig. Daher lohnt es sich, etwa im Juni oder August einen gebrauchten Wagen mit diesem Hinblick zu kaufen.
Außerdem ist es wichtig, darauf zu achten, dass kleine Schäden möglichst nicht der Versicherung mitgeteilt, sondern im besten Fall selbst behoben werden können. So besteht nicht die Gefahr einer Zurückstufung und der Beitragssatz bleibt bestehen. Allerdings muss natürlich vorher berechnet werden, ob es sich lohnt, die Reparaturkosten für den Wagen zu bezahlen oder doch eher die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse in Kauf zu nehmen.
Ausnahmen in der Klassifizierung der Schadenfreiheitsklasse gibt es bei Fahrpausen, die mehr als sieben Jahre andauern. Hierbei kann es sein, dass der Fahrer wieder auf die Stufe eines Fahranfängers gesetzt wird.
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