Sunday, 05.09.10
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Schadenfreiheitsrabatt-System

Schadenfreiheitsrabatt-System


Für Versicherungsfälle werden Fahrzeughalter in eine Schadenfreiheitsrabatt-System eingegliedert. Vor allem bei der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gelten diese Einstufungen als Grundlage zur Bestimmung der individuellen Beitragshöhe. Diese sind dennoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.



Diese Vorgehensweise ermöglicht es, dass Autobesitzer einen ihrer Fahrweise angemessenen Versicherungsbeitrag zahlen. Das Ziel ist es, die Beitragszahlung so fair wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck werden die Versicherungsprämien nach so genannten Schadenfreiheitsklassen gegliedert.

Je höher die Dauer der Fahrpraxis und je geringer die Anzahl der Schadensfälle, desto höher werden Autofahrer in die Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Mit jedem Unfall oder Schaden wird der Autofahrer eine Klasse höher gestuft.

Sorgt zum Beispiel ein Autofahrer für besonders viele Unfälle, so wird er nachhaltig in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Mit der höheren Einstufung erhöhen sich auch die Versicherungsbeiträge. Fahranfänger hingegen werden von Anfang automatisch in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft, da hier für die nächsten zwei bis drei Jahre noch von einem erhöhten Unfallrisiko aufgrund mangelnder Fahrpraxis auszugehen ist.

Mit diesem gestaffelten System sollen also Autofahrer belohnt werden, die möglichst unfallfrei fahren. Mit jedem Jahr, in dem unfallfrei gefahren wird, kann der Fahrer eine Schadensfreiheitsklasse höher eingestuft werden. Entsteht jedoch ein Schaden bei einem Verkehrsunfall oder ähnliches, so wird der Fahrzeughalter automatisch in seiner Schadensfreiheitsklasse wieder zurückgestuft. Damit wird der Beitragssatz angepasst, sobald sich die Menge der Unfälle erhöht.

Allerdings gilt das Schadenfreiheitsrabatt-System nicht für die Teilkaskoversicherung. Bei dieser Versicherungsart handelt es sich um einen Schutz für Einzelteile des Fahrzeugs. Sollte der Wagen also gestohlen werden, besteht keine Beeinflussung auf die Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen.



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