Tuesday, 07.02.12
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Sicherheit beim Autoverkauf

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Auch Verkäufer müssen sich beim Handel mit Gebrauchtwagen vor Betrug schützen. So gibt es beispielsweise Fälle, in denen Verkäufer per SMS benachrichtigt wurden, dass für ihren Wagen ein Käufer gefunden wurde. Über einen Anruf sollten die Verkäufer anschließend diesen Handel bestätigen, was jedoch nur über eine sehr kostspielige Hotline möglich war. Trotz des Rückrufes kommt es darauf hin jedoch nicht zu einem endgültigen Kauf.



Ebenso sind ungedeckte Schecks ein Problem für Verkäufer von Gebrauchtwagen. Auf diese Weise verlieren manche Händler nicht nur ihr Fahrzeug, sondern auch zusätzlich Geld, da die Schecks mit Summen über dem Kaufpreis ausgezeichnet sind. Die Differenz muss später von dem Händler ins Ausland überwiesen werden und ist somit zusätzlich zum Fahrzeug verloren.

Eine besonders perfide Methode des Betrugs ist die Gutachten-Falle. Hierbei überredet der vermeintliche Interessent den Verkäufer ihm das Auto mitsamt Fahrzeugpapieren für ein Gutachten zu überlassen. Bei dieser Gelegenheit soll jedoch das Fahrzeug mitsamt Papieren entwendet werden. Dabei kann es schon helfen, für das Gutachten eine billige Kopie zu erstellen, die für einen Weiterkauf nicht brauchbar ist. Außerdem können Verkäufer darauf bestehen, das Auto zum Gutachten zu begleiten.

Für Käufer und Verkäufer eines Gebrauchtwagens ist vor allem auch der Kaufvertrag ein wesentlicher Bestandteil. So müssen alle Einzelheiten zum Zustand des Fahrzeugs, mündliche Verabredungen, Reparaturen und Garantieleistungen präzise vermerkt werden. Nur so können sich beide Seiten absichern. Wichtig ist, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer den Vertrag verstehen und auch über den kleingedruckten Teil gut informiert sind. Eine beliebte Methode ist es beispielsweise, den Preis des Wagens an das Gutachten eines Sachverständigen zu knüpfen. Dieser schätzt jedoch den Preis so gering, dass der Verkäufer mit einem erheblichen finanziellen Schaden aus dem Geschäft herausgeht.



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